VEREIN ÜBERNIMMT ANTEIL AN 2. PFLEGEBETT

Wenn ein „Angel“ aufgrund der zum Teil massiven Schlafstörungen und der Hilflosigkeit in den Bereichen Körperpflege, Notdurft und Kleider an,- und ausziehen auf ein Pflegebett angewiesen ist, übernimmt einen Teil davon (je nach notwendiger Ausstattung) die IV. Wenn aber die Eltern getrennt leben, wird in den meisten Fällen nur ein Pflegebett zugesprochen. So auch in diesem konkreten Beispiel einer Mitgliedsfamilie. Der Antrag für ein zweites so wichtiges Pflegebett in der Wohnung des Vaters wurde durch die IV abgelehnt.

Viel Geld, welches die Familie selbst finanzieren müsste, gäbe es da  nicht Vereine und Organisationen, welche einspringen und unterstützen.
In diesem Fall teilen sich nun die Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind und der Angelman Verein Schweiz die Kosten für die Anschaffung eines zweiten Pflegebetts im Wert von Fr. 3900.00.

Wie schön, dass dank euren Spenden unser Verein hier direkt und unkompliziert helfen kann.

DIES TUN WIR MIT EUREN SPENDEN!


Foto: aus dem Flyer der Pflegebetten von der Stiftung Cerebral

 

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