VEREIN ÜBERNIMMT SCHIEBEHILFE FÜR ROLLSTUHL

Menschen mit dem Angelman-Syndrom sind für die Fortbewegung aufgrund ihrer zum Teil massiven motorischen Einschränkungen in vielen Fällen auf einen Rollstuhl angewiesen.
Dieser wird von der Invalidenversicherung (IV) in einer normalen Ausführung übernommen. Wenn die Kinder aber grösser werden und als Jugendliche oder junge Erwachsene zusammen mit dem Gewicht des Rollstuhls mehr wiegen als die Betreuungspersonen, welche sie schieben müssen, ist eine Schiebehilfe am Rollstuhl sobald es etwas bergab oder bergauf geht, unabdingbar. Auch als Bremshilfe dient diese elektrische Schiebehilfe und bringt zusätzliche Sicherheit.
Einen Elektroantrieb bezahlt aber die IV nur dann, wenn die Person mit Behinderung den Rollstuhl damit auch selber fortbewegen kann. Dies ist unseren „Angel“ aufgrund ihrer geistigen Behinderung jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund wurden die Anträge von den IV Stellen abgelehnt und die Eltern müssen die teure Anschaffung der Schiebehilfe von mehreren tausend Franken selber bezahlen.
Hier springt nun der Angelman Verein Schweiz gleich bei zwei unserer Mitgliedsfamilien ein und übernimmt einen grossen Teil dieser teuren aber notwendigen Anschaffung. Damit ermöglichen wir den Jugendlichen weiterhin die Teilhabe am Leben.
DIES TUN WIR MIT EUREN SPENDEN!

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